Wenn mitten in der Nacht oder am Wochenende Medikamente dringend benötigt werden, ist der Apothekennotdienst die Lösung. In Deutschland ist durch gesetzliche Regelungen sichergestellt, dass immer mindestens eine Apotheke in der Region erreichbar ist – 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr.

Der gesetzliche Notdienstauftrag

Apotheken sind nach der Apothekenbetriebsordnung gesetzlich verpflichtet, am Notdienst teilzunehmen. Die Einteilung und Organisation erfolgt regional durch die jeweiligen Apothekerkammern der Bundesländer. Die Apotheken eines Versorgungsgebiets wechseln sich im Turnus ab, sodass immer eine Notdienstapotheke in erreichbarer Nähe geöffnet ist. Die Notdienstzeiten gelten in der Regel außerhalb der regulären Öffnungszeiten: abends, nachts, an Wochenenden und an Feiertagen.

So finden Sie die nächste Notdienstapotheke

Es gibt mehrere zuverlässige Wege, um schnell die nächste geöffnete Apotheke zu finden:

  • Online: deutsches-apothekenverzeichnis.de, die ABDA-Website (www.meine-apotheke.de) oder Google zeigen die aktuellen Notdienste in Ihrer Nähe an
  • Smartphone-App: Zahlreiche Apps wie "Meine Apotheke" oder regionale Gesundheits-Apps orten per GPS die nächste Notdienstapotheke
  • Telefonisch: Der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117 kann Auskunft über Notdienstapotheken geben
  • Aushang an jeder Apotheke: Jede Apotheke ist verpflichtet, im Schaufenster oder an der Eingangstür die aktuell geöffnete Notdienstapotheke im Umkreis anzuzeigen

Notdienstgebühr – was Sie zahlen

Für Medikamente, die außerhalb der regulären Öffnungszeiten in der Notdienstapotheke abgeholt werden, fällt eine gesetzlich festgelegte Notdienstgebühr von 2,50 Euro pro Abgabe an. Diese Gebühr gilt zusätzlich zur normalen Zuzahlung. Gesetzlich Versicherte können die Notdienstgebühr bei ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten sie in der Regel erstattet. Privatversicherte sollten ihren Versicherungsvertrag prüfen.

Was ist im Notdienst erhältlich?

Notdienstapotheken sind verpflichtet, ein Grundsortiment an wichtigen Arzneimitteln vorrätig zu halten. Hochspezialisierte oder sehr seltene Präparate können jedoch auch im Notdienst nicht immer sofort verfügbar sein. Bei komplexen Medikationsbedürfnissen empfiehlt es sich, die Notdienstapotheke vorab telefonisch zu kontaktieren, um unnötige Wege zu vermeiden.

Abgrenzung zu medizinischen Notfällen

Der Apothekennotdienst ist ausschließlich für die Arzneimittelversorgung und einfache Beratung zuständig. Bei medizinischen Notfällen mit akuter Lebensbedrohung – Herzinfarkt, Schlaganfall, schwere Verletzungen – wählen Sie sofort den Notruf 112 (Rettungsdienst). Bei dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen außerhalb der Praxiszeiten steht der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117 zur Verfügung.

Notdienst und das E-Rezept

Auch im Notdienst können E-Rezepte eingelöst werden. Wenn Sie Ihr E-Rezept digital auf dem Smartphone oder als Ausdruck haben, zeigen Sie es einfach der Notdienstapotheke. Bei technischen Problemen mit dem E-Rezept kann der Arzt des Bereitschaftsdienstes unter 116 117 ein Papierrezept für dringende Fälle ausstellen. Denken Sie bei Dauermedikamenten daran, Ihren Vorrat rechtzeitig aufzufüllen, damit ein nächtlicher Apothekenbesuch im Notdienst vermieden werden kann – das spart Ihnen die Notdienstgebühr und schont die Ressourcen des Bereitschaftsdienstes für echte Notfälle.