Gesetzlich Versicherte müssen für viele verschreibungspflichtige Arzneimittel eine Zuzahlung leisten. Die Regelungen sind komplex und für viele Patienten undurchsichtig – hier erfahren Sie, was Sie konkret wissen müssen, wer befreit ist und wie Sie unnötige Kosten vermeiden.

Wie hoch ist die Zuzahlung?

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % des Arzneimittelpreises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Packung. Kostet ein Medikament weniger als 5 Euro (z.B. manche günstigen Generika), zahlen Sie den tatsächlichen Preis. Liegt der Preis über dem Festbetrag, kommt zur normalen Zuzahlung noch die Mehrkosten-Eigenbeteiligung hinzu.

Zuzahlungsfreie Arzneimittel

Nicht für alle Medikamente ist eine Zuzahlung fällig. Arzneimittel können von der Zuzahlung befreit sein, wenn ihr Preis mindestens 30 % unter dem gültigen Festbetrag liegt. Diese zuzahlungsbefreiten Präparate sind durch entsprechende Listen der Krankenkassen ausgewiesen. Die Apotheke weiß, welche Produkte aktuell zuzahlungsfrei sind – fragen Sie nach, wenn Sie sparen möchten.

Die Festbetragsregelung

Für viele Wirkstoffgruppen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Festbeträge festgelegt. Die Krankenkasse erstattet maximal bis zur Höhe des Festbetrages. Ist das verordnete Medikament teurer als der Festbetrag, müssen Patienten die Differenz zwischen Festbetrag und tatsächlichem Preis vollständig selbst tragen – zusätzlich zur regulären Zuzahlung. Das kann erhebliche Mehrkosten bedeuten, weshalb die Apotheke in diesen Fällen auf ein günstigeres Alternativpräparat hinweist.

Was wird von der GKV nicht erstattet?

Rezeptfreie Arzneimittel (OTC-Mittel) werden von der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel nicht erstattet. Ausnahmen bestehen für Kinder unter 12 Jahren (alle zugelassenen Arzneimittel werden erstattet), für Jugendliche unter 18 Jahren mit bestimmten Erkrankungen sowie für OTC-Mittel, die bei schwerwiegenden Erkrankungen als Therapiestandard gelten (z.B. Ibuprofen bei bestimmten Schmerzsituationen). Lifestyle-Medikamente (Potenzpräparate, Mittel zur Gewichtsreduktion, Rauchenentwöhnung bei manchen Kassen) werden grundsätzlich nicht erstattet.

Wer ist von Zuzahlungen befreit?

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind vollständig von Zuzahlungen befreit
  • Versicherte, deren jährliche Zuzahlungen die Belastungsgrenze überschreiten: 2 % des Brutto-Familieneinkommens, bei schwerwiegend chronisch Kranken 1 %
  • Versicherte im Bezug von Sozialhilfe, Grundsicherung oder ALG II können einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen

Belege aufheben – Belastungsgrenze geltend machen

Die Apotheke erstellt beim Einlösen des Rezepts automatisch einen Beleg über die geleistete Zuzahlung. Heben Sie diese Belege sorgfältig auf. Sobald Ihre kumulierten Zuzahlungen im Kalenderjahr die Belastungsgrenze erreichen, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung beantragen und für den Rest des Jahres zuzahlungsfrei einkaufen. Ihre Apotheke kann Ihnen erklären, wie Sie die Belege einreichen und den Antrag stellen.

Tipp: Günstige Alternativen erfragen

Wenn Sie ein Medikament aus dem Festbetragsbereich teurer als nötig kaufen, zahlen Sie unnötig mehr. Fragen Sie in der Apotheke immer nach dem günstigsten verfügbaren Präparat mit dem verordneten Wirkstoff – das spart Ihnen bares Geld, ohne dass Sie auf Wirksamkeit oder Sicherheit verzichten müssen.