Wer im Laufe eines Jahres hohe Zuzahlungen für Medikamente, Heilmittel oder andere Gesundheitsleistungen leisten muss, kann sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Dieses System schützt vor finanzieller Überforderung und ist besonders wichtig für chronisch Kranke und Menschen mit geringem Einkommen.

Die Belastungsgrenze verstehen

Die jährliche Belastungsgrenze für Zuzahlungen beträgt 2 % des Brutto-Familieneinkommens. Für schwerwiegend chronisch Kranke gilt eine halbierte Belastungsgrenze von 1 % des Haushaltseinkommens. Dabei zählen alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammen: für Arzneimittel, Heilmittel (Physiotherapie, Logopädie), Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte und häusliche Krankenpflege. Sobald diese Grenze erreicht ist, können Sie eine Befreiungsbescheinigung beantragen.

Wer gilt als schwerwiegend chronisch krank?

Die reduzierte Belastungsgrenze von 1 % gilt für Personen, die seit mindestens einem Jahr mindestens einmal pro Quartal wegen derselben Erkrankung ärztlich behandelt werden, und dabei mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Einen anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60 %
  • Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 oder höher
  • Kontinuierliche medizinische Versorgung, die ohne dauerhafte Behandlung zu einer lebensbedrohlichen Verschlimmerung, einer Verminderung der Lebenserwartung oder dauerhafter Beeinträchtigung der Lebensqualität führen würde

Die Anerkennung als schwerwiegend chronisch krank erfolgt durch den Arzt mittels des entsprechenden Formulars der Krankenkasse.

Schritt für Schritt zur Befreiungsbescheinigung

  1. Sammeln Sie alle Zuzahlungsbelege des laufenden Kalenderjahres lückenlos (auch für Heilmittel und Krankenhausaufenthalte)
  2. Berechnen Sie Ihr Brutto-Haushaltseinkommen: Summe aller Bruttoeinnahmen aller Haushaltsmitglieder (Gehalt, Rente, Mieteinkünfte etc.)
  3. Berechnen Sie die persönliche Belastungsgrenze: Haushaltseinkommen × 2 % (bzw. 1 % bei chronisch Kranken)
  4. Vergleichen Sie Ihre bisherigen Zuzahlungen mit der Belastungsgrenze
  5. Stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen schriftlichen Antrag mit allen Belegen
  6. Die Krankenkasse prüft den Antrag und stellt eine Befreiungsbescheinigung aus
  7. Legen Sie diese Bescheinigung in der Apotheke vor – ab sofort keine weiteren Zuzahlungen bis Jahresende

Haushaltsmitglieder einbeziehen

Für die Berechnung der Belastungsgrenze gilt das Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder. Zuzahlungen von mitversicherten Kindern (bis 18 Jahre) und Ehepartnern werden dem Versicherungshaushalt zugerechnet und können gemeinsam geltend gemacht werden. Kinder sind zwar selbst zuzahlungsbefreit, ihre Behandlungskosten können aber beim Familienvorstand angerechnet werden, wenn dieser selbst zuzahlungspflichtig ist.

Vorauszahlung – sofortige Befreiung möglich

Wer absehen kann, dass er im Laufe des Jahres die Belastungsgrenze sicher erreichen wird (z.B. aufgrund einer Dauererkrankung mit regelmäßiger Medikation), kann den voraussichtlichen Jahresbetrag auf einmal bei seiner Krankenkasse einzahlen und erhält sofort eine Befreiungsbescheinigung für das gesamte Restjahr. Das spart das mühsame monatliche Sammeln von Belegen und bringt sofortige Entlastung.

Hilfe bei der Antragstellung

Viele Patienten kennen ihr Recht auf Zuzahlungsbefreiung nicht oder scheuen den bürokratischen Aufwand. Ihre Apotheke kann Ihnen erklären, welche Belege Sie benötigen, und Ihnen bei der Antragstellung helfen. Auch die Krankenkasse selbst und unabhängige Patientenberatungsstellen unterstützen bei diesem Prozess kostenlos.