Es kommt vor: Das Medikament, das Sie benötigen, ist weder in Ihrer Stammapotheke noch kurzfristig bestellbar. Lieferengpässe, gestörte Lieferketten oder unerwartete Nachfragespitzen können dazu führen. In Deutschland ist dieses Problem in den letzten Jahren erheblich gewachsen. Was können Patienten und Apotheken tun?
Lieferengpässe – ein wachsendes strukturelles Problem
Lieferengpässe bei Arzneimitteln sind in Deutschland und Europa zu einem dauerhaften Problem geworden. Ursachen sind vielschichtig: Die Produktion vieler Wirkstoffe ist auf wenige Standorte in Asien (vor allem Indien und China) konzentriert, was die Versorgung anfällig für geopolitische Störungen und Qualitätsprobleme macht. Dazu kommen Just-in-time-Lagerhaltung mit minimalen Puffern, gestiegene Nachfrage für bestimmte Präparate und Lieferschwierigkeiten im Zuge weltweiter Krisen. Das BfArM führt eine öffentlich zugängliche, aktuell gehaltene Liste bekannter Lieferengpässe unter www.bfarm.de.
Schritt 1: Bestellung und andere Apotheken
Wenn Ihre Stammapotheke ein Medikament nicht vorrätig hat, sollte sie es in der Regel über den pharmazeutischen Großhandel für den nächsten Werktag bestellen können. Nicht jede Apotheke hat dasselbe Sortiment – eine andere Apotheke in der Nähe kann möglicherweise sofort helfen. Bei echten Lieferengpässen ist jedoch auch die Bestellung aus dem Großhandel nicht immer möglich. In diesem Fall kann eine Anfrage bei mehreren regionalen Apotheken oder bei einer spezialisierten Online-Apotheke sinnvoll sein.
Schritt 2: Großhandel und Warteliste
Die Apotheke kann prüfen, ob das Präparat bei verschiedenen Großhändlern verfügbar ist. Bei Lieferengpässen wird die Apotheke Ihre Anfrage für die nächste verfügbare Lieferung vormerken. Fragen Sie aktiv nach, ob Sie auf eine Warteliste gesetzt werden können, damit Sie sofort benachrichtigt werden, wenn das Medikament wieder lieferbar ist.
Schritt 3: Therapeutische Alternativen prüfen
Oft gibt es Alternativen zum nicht verfügbaren Medikament, die medizinisch gleichwertig sind:
- Generika oder dasselbe Präparat eines anderen Herstellers (wenn der eine Hersteller liefern kann, der andere aber nicht)
- Andere Darreichungsform desselben Wirkstoffs (z.B. Tropfen statt Tabletten, Pflaster statt Kapsel)
- Anderer Wirkstoff aus derselben Substanzklasse mit vergleichbarer Wirkung (therapeutisches Äquivalent) – hierfür ist immer eine neue ärztliche Verordnung erforderlich
- Andere Packungsgröße oder Stärke in Kombination mit angepasster Dosierung (nach ärztlicher Rücksprache)
Jede Änderung der Medikation muss mit dem behandelnden Arzt abgesprochen werden. Die Apotheke kann den Arzt direkt über die Nichtverfügbarkeit informieren und ihn bitten, eine Ersatzverordnung auszustellen.
Schritt 4: Individuelle Rezeptur in der Apotheke
In bestimmten Fällen kann der Apotheker das Medikament als individuelle Rezeptur selbst herstellen – zum Beispiel wenn ein benötigtes Präparat für Kinder nicht als Fertigarzneimittel erhältlich ist oder eine spezifische Dosierung benötigt wird, die nicht im Handel verfügbar ist. Die Möglichkeit zur Rezepturherstellung ist eine wichtige und oft unterschätzte Kompetenz der Apotheke.
Schritt 5: Selbst beschaffte Importe
In begründeten Ausnahmefällen und bei medizinischer Notwendigkeit kann die Apotheke ein im Inland nicht lieferbares Medikament über einen zugelassenen Importweg aus dem europäischen Ausland beschaffen. Dies ist bürokratisch aufwendiger und dauert länger, kann aber bei kritischen Engpässen die letzte Option sein.
Prävention durch rechtzeitige Planung
Chronisch Kranke und Patienten mit seltenen Medikamenten sollten immer einen kleinen Vorrat anlegen und Folgerezepte rechtzeitig beim Arzt anfordern – mindestens eine Woche, besser zwei Wochen vor dem absehbaren Ende des Vorrats. Viele Hausärzte stellen bei Dauermedikation auch Langzeitverordnungen aus, die mehrere Packungen auf einmal abdecken. Informieren Sie Ihre Apotheke proaktiv über kritische Medikamente, damit sie diese gezielt bevorraten kann.