In Deutschland gibt es verschiedene Rezepttypen, die sich in Farbe, Form und vor allem in Kosten und Abrechnung erheblich unterscheiden. Das Kassenrezept und das Privatrezept sind die häufigsten Formen, denen Patienten begegnen. Zu verstehen, welches Rezept wann gilt, hilft, böse Überraschungen in der Apotheke zu vermeiden.

Das Kassenrezept (Muster 16) – für GKV-Versicherte

Das Kassenrezept – offiziell Muster 16 – ist das Standardrezept für gesetzlich Krankenversicherte. Es ist auf rosafarbenem Papier gedruckt und enthält alle relevanten Angaben: Patientenname, Versicherungsnummer, Krankenkasse, verschriebenes Arzneimittel mit Dosierung und die Signatur des Arztes. Die Apotheke rechnet bei Kassenrezepten direkt mit der jeweiligen Krankenkasse ab – der Patient zahlt lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 Euro pro Packung. Kassenrezepte sind 28 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Das Einlösen nach Ablauf der Gültigkeit ist nicht mehr möglich – beachten Sie das, insbesondere bei Rezepten, die vorab ausgestellt wurden.

Das Privatrezept – für PKV-Versicherte und Selbstzahler

Privatrezepte werden ausgestellt für:

  • Privatversicherte Patienten (auch wenn diese einen GKV-Arzt aufsuchen)
  • GKV-Versicherte, die Medikamente wünschen, die von der GKV nicht erstattet werden (z.B. Lifestyle-Medikamente, OTC-Mittel für Erwachsene)
  • Selbstzahler ohne Krankenversicherung
  • Beamte mit Beihilfeanspruch

Bei einem Privatrezept zahlt der Patient in der Apotheke zunächst den vollen Betrag. Privatversicherte reichen die Originalrechnung und das Rezept dann bei ihrer PKV oder Beihilfestelle ein, um eine (teilweise) Erstattung zu erhalten. Privatrezepte sind in der Regel nicht farblich standardisiert; sie können handschriftlich oder als Ausdruck ausgestellt werden.

Kosten im direkten Vergleich

Der Kostenunterschied zwischen Kassen- und Privatrezept kann erheblich sein. Beim Kassenrezept zahlt der GKV-Patient maximal 10 Euro Zuzahlung, unabhängig vom tatsächlichen Medikamentenpreis. Beim Privatrezept gilt die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) mit einem einheitlichen Apothekenaufschlag – der Preis ist zwar für alle Apotheken identisch, aber deutlich höher als der GKV-Preis, da keine Rabattverträge und keine Festbeträge gelten. Für teure Spezialarzneimittel können das schnell mehrere Hundert Euro Unterschied sein.

Das Grüne Rezept – eine Empfehlung, kein Kassenrezept

Das "Grüne Rezept" ist kein offizielles Verordnungsrezept, sondern eine ärztliche Empfehlung für rezeptfreie Medikamente, die der Arzt für medizinisch sinnvoll hält und die der Patient selbst bezahlen muss. Es dient dem Patienten als Orientierung und als Dokumentation für seine Steuer (als außergewöhnliche Belastung absetzbar) oder für bestimmte PKV-Tarife, die OTC-Mittel auf Basis eines grünen Rezepts teilweise erstatten.

Weitere Rezepttypen im Überblick

Neben Kassenrezept und Privatrezept gibt es noch das BTM-Rezept (für Betäubungsmittel, gelbes Formular), das T-Rezept (für bestimmte teratogene Substanzen wie Isotretinoin) sowie Rezepte für Sprechstundenbedarf, Hilfsmittel und Heilmittel. Das E-Rezept hat als digitale Version das klassische papiergebundene Kassenrezept (Muster 16) ersetzt.

Welches Rezept erhalte ich wann?

Als GKV-Versicherter haben Sie grundsätzlich Anspruch auf ein Kassenrezept für alle erstattungsfähigen verschreibungspflichtigen Medikamente. Stellt Ihr Arzt für ein solches Mittel ein Privatrezept aus, fragen Sie nach dem Grund – in manchen Fällen kann dies auf ein Versehen hindeuten. Bei Unklarheiten hilft Ihnen Ihre Apotheke oder Ihre Krankenkasse weiter.